Stand: 28.03.2025

Nova Prime RP - Regelwerk

§1 Support-Bestimmungen

Abs. 1 Rechte und Pflichten der Support-Leistenden

Moderatoren, Supporter und Support-Anwärter sind die Hauptträger des Spieler-Supports. Sie dürfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständige Maßnahmen ergreifen und sollen zur Klärung des Sachverhaltes als Mediator dienen. Sollte ein Supportfall nicht zwischen den Parteien geklärt werden, so ist es sein Recht, eine Entscheidung auf Grundlage des geltenden Regelwerkes zu fällen. Dabei soll er die Interessen der Parteien wahren und nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigen. Die Entscheidung des zuständigen Supporters ist zu akzeptieren, kann aber im Nachgang nach §2 RW Allg. Teil bei der nächsthöheren Instanz angefochten werden.

Abs. 2 Befangenheit

Sollte ein Supporter mit in dem Fall involviert sein oder aus anderen Gründen befangen sein, so darf er den Support-Fall nicht bearbeiten. Sollte der Supporter in der gleichen Fraktion sein, so sollte mindestens ein zweiter Supporter mit vor Ort sein, um den Fall neutral zu werten und im Falle einer Befangenheit einzugreifen.

Abs. 3 Mithören von Support-Gesprächen

Das Mithören von Support-Gesprächen für Dritte ohne Genehmigung ist untersagt. Eine Ausnahme bilden Zuhörer zur Sicherung der Qualität der Gespräche und Sicherstellung der Durchsetzung des Regelwerkes. Diese sind durch die Instanzen bestimmt. Ein widerrechtliches Mithören ist untersagt und wird sanktioniert.

Abs. 4 Beweispflicht

Der User im Support ist in der Beweispflicht. Zeugen gelten nicht als zulässiger Beweis.

Abs. 5 Anstupsen und Anschreiben von Team-Mitgliedern

Das Anstupsen oder private Anschreiben von Team-Mitgliedern ist untersagt.

Abs. 6 Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Support auf unserem Server ist von 14 Uhr bis 22 Uhr sichergestellt. Sollten vor oder nach dieser Zeitspanne Support-Anliegen aufkommen, obliegt es dem Team-Mitglied zu entscheiden, ob er diese bearbeitet. Die zeitlichen Grenzen zwischen Fehlverhalten und Support-Anfrage dürfen nicht länger als 24 Stunden betragen. Bei Widerruf oder Revision gelten weitere 24 Stunden als Maximum zwischen Support-Ende und Antragstellung.


§2 Funktionsbestimmungen

Abs. 1 Bestimmung der Fraktionen

Alle Organisationen wie East Custom, Fire Department, AMR, Police, US Marshall sind sogenannte Staatsfraktionen. Sie genießen besondere Rechte und haben besondere Pflichten gegenüber den Bürgern.

Abs. 1.1 Fire Department / AMR

Die Feuerwehr ist mit der Aufgabe des Brandschutzes sowie der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt. Sie ist dafür zuständig, Menschen in Not Hilfe zukommen zu lassen. Die Feuerwehr vertritt damit hoheitliche Aufgabenbereiche.

Abs. 1.2 Police Department / US Marshall

Das Police Department / US Marshall hat in erster Linie die Aufgabe der Sicherheitsfunktion im Staat. Sie vertritt das Gesetz und soll Straftäter überführen. Darüber hinaus sind sie auch mit der Sicherstellung und Einhaltung anderer Gesetze wie der Straßenverkehrsordnung und ähnlichem beauftragt. Des Weiteren ist die Polizei mit den Judikativen betraut und zuständig für die Sprechweise von rechtskräftigen Verurteilung von Straftätern. Die Polizei vertritt damit hoheitliche Aufgabenbereiche.

Abs. 1.3 Klinikum

Das Klinikum ist wesentlicher Träger der Gesundheitsstruktur. Diese Fraktion beschäftigt sich mit der Behandlung von Patienten, Bekämpfung von Krankheiten und der Prophylaxe und Prävention.

Abs. 1.4 East Custom

Der East Custom dient als Leistungserbringer für die Behebung von technischen Störungen an Kraftfahrzeugen und die Wartung dieser.

Abs. 1.5 Stadtwerke

Die Stadtwerke dienen als Leistungserbringer für die Behebung von technischen Störungen an Straßen, Brücken, Ampeln usw. und die Wartung dieser.

Abs. 2 Unantastbarkeit der Fraktionen

Alle in §2 Abs. 1 RW Spez. Teilgenannte Fraktionen außer der Polizei und der Justiz unterliegen der Unantastbarkeit. Dies bedingt, dass solche Fraktionen nicht Opfer von Raub, Erpressung, Bedrohung, Entführung, Körperverletzung oder ähnlichen Tatbeständen werden dürfen. Eine Ausnahme bildet das Außer-Dienst-Gehen, das Provozieren einer solchen Tat durch den Angehörigen der Fraktion oder Polizeibeamte in einer Schießerei oder Ähnlichem.

Abs. 3 Kleidungspflicht und Ausweispflicht

Jeder Angehörige einer Staatsfraktion hat sich auf Verlangen, wenn möglich, auszuweisen. Des Weiteren ist es die Pflicht des einzelnen Angehörigen, die Dienstkleidung entsprechend den örtlichen Regularien zu tragen, solange dieser im Dienst ist. Sollte der Angehörige den Dienst beenden, ist er ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr berechtigt, sich in einer Dienstkleidung bekleidet in der Öffentlichkeit zu bewegen.

Abs. 4 Fraktion Sperren

Die Funktionssperre von 2 Tagen gilt, sobald die Kündigung/Entlassung erfolgt, bei einer zuständigen Person Ingame. Eine Verlängerung der Fraktion Sperre kann von den jeweiligen Fraktion Managern auf bis zu 14 Tage verlängert werden. Bei illegalen Fraktionen entfällt die Funktionssperre!

Abs. 4.1 Praktika bei einer Funktionssperre

Bei einer Funktionssperre sind keine Praktika oder ähnliche Tätigkeiten gestattet.

Abs. 5 AFK-Farmen von Gehältern, Erschleichen von Leistungen, Anmeldungspflicht

Sollte ein Spieler seinen Aufgaben nicht nachkommen, aber dennoch im Dienst sein, gilt dies als Erschleichen von Leistungen (Paycheck Farming). Dieses Verhalten ist unter Strafe gestellt.